Die Klägerin veranschlage einen moderaten Preis von Fr. 1'150.00 pro Kilogramm. Dieser Preis ergebe sich aus der Vereinbarung mit dem Abnehmer vom 17. März 2022 der hier relevanten Ernte und sei nicht übersetzt (Replik Rz. 112). Gemäss der genannten Vereinbarung sei eine monatliche Mindestlieferung von 276kg zum Preis von Fr. 1'150.00 vorgesehen gewesen (KB 20). Gemäss der Klägerin setze sich der Aufwand von Fr. 486'815.23 (inklusive direkte Steuern) ohne das schädigende Ereignis aus den folgenden Positionen zusammen (RB 34):