Es sei ein Gesamtschaden von insgesamt Fr. 1'170'991.97 nach der Differenztheorie eingetreten, wovon Fr. 446'815.23 auf nutzlose Aufwendungen und Fr. 724'176.74 auf den entgangenen Gewinn zweier Ernten zurückzuführen seien (Replik Rz. 48 und 130; RB 34 und 35). Der entgangene Gewinn einer Ernte bzw. der Produktionsausfall (Fr. 362'088.37) stütze sich auf die eingereichte Steuererklärung für die - 22 -