Auch der Ausfall der drei Wärmepumpen sei auf die ständigen Kurzschlüsse der Kältemaschinen rückführbar (RB 42 Seite 9 f.). Einen Vorbehalt dergestalt, dass es sich hierbei nur um die Darstellung der Klägerin oder es sich um nicht abgeklärte Mutmassungen handle, fügte J._____ dem Schreiben nicht an. Dies ist als starkes Indiz dafür zu würdigen, dass die Ventilatoren schon von Beginn an für den vertraglich vereinbarten Gebrauch im konkreten Zuchthaus nicht geeignet waren.