Auf den von Seiten der Klägerin ins Recht gelegten Fotos (KB 12) ist Rost auf Bestandteilen verschiedener Ventilatoren ersichtlich. Aus dem betreffenden Dokument geht nicht hervor, wann diese Fotos gemacht wurden. Zudem bleibt unklar, wie viele der insgesamt 36 installierten Geräte betroffen waren. Entsprechend ist auch nicht nachvollziehbar, ob nur in einem, mehreren oder allen sechs Zuchträumen Klimakontrollgeräte mit verrosteten Bestandteilen installiert waren. Unklar ist ferner, wann sich dieser Rost gebildet haben soll.