Die Erheblichkeit der Wert- oder Tauglichkeitsminderung steht im Ermessensentscheid des Gerichts, welches insbesondere die Umstände des Einzelfalls und die Verkehrsanschauung zu berücksichtigen hat.64 Massgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachmangels ist der Gefahrübergang, der beim Gattungskauf mangels anderweitiger Abrede im Moment der Aussonderung bzw. Versendung anzutreffen ist (Art. 185 Abs. 2 OR).