stattgefunden (Klage Rz. 49). Das Klimakontrollsystem hätte sich somit ein halbes Jahr in einer nicht belüfteten Halle mit verrottenden Pflanzen befunden. Insofern könne der angebliche Rost aus einem Fehler beim Betrieb oder dem Umgang mit der Anlage herrühren (Antwort B1 Rz. 48). Es sei nicht bewiesen, dass im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ein Mangel an der Kaufsache bereits im Keim angelegt gewesen sei (Antwort B1 Rz. 50).