Die Klägerin habe Anfang 2023 einen Kontrollbericht über die relevante Störung des Systems vom Unternehmer I._____ GmbH erstellen lassen, welcher den Befund der stark verrosteten Chiller bestätige (Klage Rz. 34; KB 14). Die Klägerin verweist überdies auf eine im Bericht einer externen Gutachterin angeblich enthaltene E-Mail vom 26. August 2022 von J._____ (ehemaliger Verwaltungsrat der Beklagten 1) an die Beklagte 2 als Schadensmeldung. In dieser führe J._____ u.a. aus: