4.3. Mangel 4.3.1.Parteibehauptungen 4.3.1.1. Klägerin Gemäss der Klägerin habe die Anlage bereits unmittelbar nach der Inbetriebnahme nicht richtig funktioniert (Klage Rz. 29). Das Klimakontrollsystem sei fehlerhaft gewesen. Durch den Ausbau gewisser Teile, namentlich von Ventilatoren, habe festgestellt werden können, dass diese innen verrostet gewesen seien. Dies habe die Funktion der Anlage derart beeinträchtigt, dass das erforderliche Klima in der Anlage nicht erstellt werden konnte (Klage Rz. 31). Die gelieferten Ventilatoren seien offensichtlich für den Einsatz bei der Klägerin nicht geeignet gewesen (Replik Rz. 9 ff. und 102;