Die Rüge bedarf von Gesetzes wegen keiner bestimmten Form.51 Mängel, die bei der Untersuchung entdeckt werden, sind sofort im Anschluss an diese zu rügen. Was als sofort zu gelten hat, hängt von den Umständen, namentlich von der Natur des Mangels ab.52 Eine allgemeine Frist, wann eine Mängelrüge noch rechtzeitig erfolgt, gibt es nicht. Die Rügefrist ist jedoch kurz bemessen. Als rechtzeitig wurden unter anderem Rügen innert vier, sieben oder elf Tagen