201 Abs. 1 OR ordnungsgemäss geprüft habe und bei dieser Gelegenheit keine Mängel feststellen konnte (Duplik B2 Rz. 51). Namentlich der starke Rost an den Ventilatoren sei trotz Erkennbarkeit nicht unverzüglich gerügt worden (Duplik B2 Rz. 52). Die Klägerin habe die Anlage schon lange vor Beginn des Chatverlaufs stillschweigend genehmigt (Duplik B2 Rz. 54, 58, 60 und 69).