Frage, wann die Griechen (Mitarbeiter der Beklagten 1) kommen würden (Replik Rz. 10 ff. und 84; RB 26 Bild 2). Die Tatsache, dass die Mitarbeiter für Reparaturarbeiten erschienen seien, würde belegen, dass die Mängel effektiv gerügt worden seien; − am 11. Mai 2022 sei eine Mängelrüge betreffend Probleme mit einem Wasserrohr erfolgt (Replik Rz. 13 und 85; RB 26 Bild 6 und 7); − am 15. Mai 2022 habe die Klägerin gerügt, das System funktioniere nicht (Replik Rz. 15 f. und 86; RB 26 Bild 8).