− Am 26. April 2022 sei die Meldung an die Beklagte 1 via WhatsApp erfolgt, wonach die Stecklinge am Sterben seien gefolgt von der 43 Im Unterschied zum aliud, bei dem es sich um eine Nichterfüllung i.S.v. Art. 97 ff. handelt. Die Annahme von Ware unter der geforderten mittleren Qualität gemäss Art. 71 Abs. 2 OR führt zur Anwendung der Schlechterfüllungsregeln (kein aliud). Zum Ganzen siehe BSK OR I-SCHROETER, 7. Aufl. 2020, Art. 71 N. 12 und 35.44 BGE 133 III 335 E. 2. 44 BGE 133 III 335 E. 2. 45 BGE 67 II 132 E. 2. - 14 -