Dieser Befund hätte sich bereits ca. zwei Wochen nach der Aussaat (26.–28. April 2022) erhärtet, indem die Setzlinge nicht richtig spriessen konnten. Die erste Meldung an die Beklagte 1 sei diesbezüglich am 16. Mai 2022 erfolgt, als der Beklagten 1 Fotos von Fehlermeldungen des Thermostats zugesendet worden seien (Klage Rz. 29; KB 11). In ihrer Replik stellt sich die Klägerin auf den Standpunkt, es seien mehrere Mängelrügen erfolgt: