4. Anspruch auf Schadenersatz 4.1. Verhältnis Sachgewährleistung und Schadenersatzrecht Die Rechtsbehelfe aus kaufrechtlicher Sachmängelgewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR, der Anspruch auf Schadenersatz gestützt auf Art. 97 Abs. 1 OR sowie eine ausservertragliche Haftung nach Art. 41 Abs. 1 OR stehen gemäss dem Bundesgericht im Falle eines peius bei Gattungsschulden43 in alternativer Beziehung zueinander. Insbesondere die Prüf- und Rügeobliegenheiten nach Art.