verschiedenen Geräte und die Natur des Geschäfts deuten darauf hin, dass es sich bei den zu liefernden Geräten um Massenprodukte handelt. Ferner geht aus dem Sachverhalt auch nicht hervor, dass die Klimakontrollgeräte speziell für den Erwerber und nach dessen Wünschen hergestellt oder angepasst wurden. Dies spricht für eine Qualifikation als Kaufvertrag.