3.3. Würdigung Im (relativ knappen) Leistungsbeschrieb des Angebots vom 15. März 2022 heisst es, die Beklagte 1 "hilft bei der Einrichtung der Klimatisierung". Daraufhin werden die zahlreichen Klimakontrollgeräte aufgeführt (siehe E. 3.1), welche die Beklagte 1 "liefern kann". "Ziel dieses Projekts" sei die "Installation" der verschiedenen Geräte (KB 7). Die Beschreibung der 34 BGE 117 II 273 E. 3a; HGer ZH HG120224 vom 25. März 2013, E. 1.1.2; BSK OR I-