Die Arbeit dient der Sache. Hingegen liegt ein Werklieferungsvertrag vor, wenn nach der Natur des Vertrages die tatsächliche Bedeutung der Arbeit derart im Vordergrund steht, dass die gelieferte Sache der Erreichung des geschuldeten Arbeitserfolgs dient und im Ergebnis als Teil dieses Erfolgs erscheint.38 Für die Qualifikation als Kaufvertrag spricht eine serienmässige Produktion, bei der die Sache nicht spezifisch für den Erwerber und nach dessen Wünschen hergestellt wird.39