Entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen Kauf mit Montagepflicht und Werklieferungsvertrag ist das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Sachleistung im konkreten Fall.37 Überwiegt die Sachlieferung in der Weise, dass die geschuldete Arbeit lediglich dazu dient, die gelieferte Sache endgültig gebrauchsfertig zu machen, liegt ein Kauf mit Montagepflicht vor. Die Arbeit dient der Sache.