1.2. Örtliche Zuständigkeit Vorliegend besteht zwischen der Klägerin und der Beklagten 1 ein vertraglicher Rechtsstreit gemäss Art. 31 ZPO. Die Beklagte 1 hat ihren Sitz in U._____ (KB 4). Die Beklagte 2, deren Gerichtsstand sich nach Art. 10 Abs. 1 lit. b ZPO (Sitz) richten würde,4 lässt sich auf das Verfahren i.S.v. Art. 18 ZPO ein. Damit und gestützt auf Art. 15 Abs. 1 ZPO ist die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons Aargau gegeben.