"1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Klägerin." 14. 14.1. Am 2. Dezember 2025 fand eine Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien ihre Schlussvorträge halten konnten, wobei sie sich je zwei Mal äussern konnten. Die Beklagte 1 blieb der Hauptverhandlung unangekündigt fern. 14.2. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte den vorliegenden Entscheid.