13.2. Am 13. Mai 2025 reichte die Klägerin eine Noveneingabe beim Handelsgericht ein. Dieser legte sie eine Erklärung bei, mit welcher die Beklagte 1 der Klägerin sämtliche Ansprüche gegenüber der Beklagten 2 aus dem Fall mit der Schaden-Nr. 8012.5746.3557 zedierte. 13.3. Nach erteilter Fristerstreckung bis zum 23. Juni 2025, erstatte die Beklagte 2 am 23. Juni 2025 ihre Duplik. Die Beklagte 2 erneuerte ihre Anträge der Klageantwort in der Duplik wie folgt: