10. Am Dienstag, 17. September 2024 fand eine Instruktionsverhandlung mit Vermittlungsgespräch statt. Die Parteien konnten sich nicht vergleichen. 11. 11.1. Mit Verfügung vom 18. September 2024 setzte der Vizepräsident Frist bis zum 28. Oktober 2024 zur Erstattung einer schriftlichen Replik an. Diese Frist wurde mittels Verfügung vom 28. Oktober 2024 infolge des Fristerstreckungsgesuchs der Klägerin vom 24. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 erstreckt. 11.2. Die Klägerin erstattete fristgerecht ihre Replik am 29. November 2024 und hielt an den bisher gestellten Anträgen fest.