3.2. Im ersten Quartal 2022 lieferte die Beklagte 1 die Anlage. Die Installation wurde von zwei Hilfspersonen der Beklagten 1 vorgenommen, welche die Klägerin lediglich unter den Namen "F._____" und "G._____" kennenlernte (Klage Rz. 25; Antwort B1 Rz. 36). 3.3. Die erste Aussaat hat unbestrittenermassen in der Zeit vom 26. bis zum 28. April 2022 stattgefunden (Klage Rz. 28; Antwort B1 Rz. 42; Antwort B2 Rz. 58). 4. Am 26. August 2022 erfolgte die Schadensmeldung der Beklagten 1 an die Beklagte 2 (Klage Rz. 35; Antwort B1 Rz. 58; Antwort B2 Rz. 74–75).