Ein schlüssiges Vorbringen hätte Angaben zur vollen Vergütung, zum Wert des mängelfrei gedachten Gesamtwerkes und zum Wert des mangelhaften Gesamtwerkes bzw. des Gewerkes 237D/22 "Kanalisation und Entwässerungen" in veranschlagter Höhe von insgesamt Fr. 2'929.00 (vgl. KB 37 S. 36) erfordert.77 Solche Angaben fehlen genauso wie entsprechende Beweismittel. Eine Minderung des klägerischen Werklohnanspruchs ist daher nicht möglich.