Weitere Angaben zu den relevanten Parametern fehlen, sodass es dem Gericht nicht möglich ist, den Herabsetzungsbetrag bzw. die herabgesetzte Vergütung nach der relativen Methode zu bestimmen. Ein schlüssiges Vorbringen hätte Angaben zur vollen Vergütung, zum Wert des mängelfrei gedachten Gesamtwerkes und zum Wert des mangelhaften Gesamtwerkes bzw. des Gewerkes 237D/22 "Kanalisation und Entwässerungen" in veranschlagter Höhe von insgesamt Fr. 2'929.00 (vgl. KB 37 S. 36) erfordert.77