3.2. Gewährleistungsrechte der Beklagten 3.2.1. Parteibehauptungen 3.2.1.1. Beklagte In ihrer Antwort brachte die Beklagte diverse Werkmängel vor (vgl. Antwort Rz. 16 ff.). Daran hält sie in ihrer Duplik nicht mehr fest und macht ausschliesslich noch Mängel betreffend des ungenügenden Gefälles der - 16 - Schmutzwasserleitungen geltend (vgl. Duplik Rz. 6; vgl. auch Schlussvortragsnotizen der Beklagten, S. 2).