3.1.3.2. Fälligkeit der Werklohnforderung Vorliegend erstellte die Klägerin am 2. Oktober 2023 eine erste Schlussabrechnung (KB 9). Eine korrigierte Schlussabrechnung erstellte die Klägerin am 28. November 2023 (KB 10). Diese weist einen Saldo zu Gunsten der Klägerin in der Höhe von Fr. 32'870.25 aus und ist zudem von der Bauleitung (beklagtische Streitberufene) am 29. November 2023 visiert worden (KB 17).