164 Abs. 1 SIA-Norm 118 als abgenommen. Die Beklagte behauptet jedenfalls nicht, dass eine Abnahme deshalb unterblieben ist, weil die Klägerin ihre Mitwirkung verweigerte. Ihre letzten Arbeiten hat die Klägerin am 28. September 2023 ausgeführt. Es ist allerdings unbestritten, dass die Beklagte das geplante Haus bereits ab dem August 2023 weiterbauen und fertigstellen liess (Replik Zu 15/e). Demnach gilt das Werk, wenn keine Prüfung stattgefunden haben sollte, spätestens Ende September 2023 als abgenommen. Das genaue Datum ist irrelevant, da die zweijährige Rügefrist nach Art. 172 SIA-Norm 118 noch nicht abgelaufen ist.