Mit dem Prüfungsbescheid wird die durch die Schlussabrechnung ermittelte Forderung des Unternehmers fällig und ist innert 30 Tagen zu bezahlen (Art. 155 Abs. 1 SIA-Norm 118). Hält die Bauleitung die Prüfungsfrist nicht ein, so kann der Unternehmer eine Nachfrist von einem Monat ansetzen, mit deren Ablauf seine Forderung auch ohne Bescheid der Bauleitung fällig wird (Art. 155 Abs. 2 SIA-Norm 118).