3.1.2. Rechtliches 3.1.2.1. Ablieferung / Abnahme Bei der Ablieferung handelt es sich aus Sicht der Bestellerin um die Abnahme des Werks, weshalb die Abnahme mit der Ablieferung des Werks zusammenfällt.30 Die Ablieferung besteht in der Übergabe des vollendeten Werks in der Absicht der Vertragserfüllung.31