3.1.1.2. Beklagte Die Beklagte behauptet demgegenüber, es habe bislang noch keine Abnahme stattgefunden (Antwort Rz. 15; Duplik Rz. 17). Die Klägerin habe auch vor Einleitung des vorliegenden Verfahrens noch nie die Vollendung ihres Werks angezeigt (Antwort Rz. 15). Eine Vollendungsanzeige i.S.v. Art. 158 SIA-Norm 118 sei erst am 13. August 2024 erfolgt (Duplik Rz. 21; Duplikbeilage [