Zu 15/f; KB 17). Nachdem die Beklagte bisher nur Fr. 100'000.00 an Akontozahlungen gleistet habe, seien noch Fr. 32'870.25 als Werklohn geschuldet (Klage Rz. 9 f.). Die Abnahme und Schlussbesprechung habe am 29. November 2024 (recte: 29. November 2023) stattgefunden (Replik Zu 15/a). Selbst wenn jedoch keine Prüfung gemäss Art. 158 SIA-Norm 118 erfolgt wäre, so wäre infolge Weiterbaus durch die Beklagte die entsprechende Anzeige erfolgt.