3. Werklohnforderung der Klägerin 3.1. Grundsatz 3.1.1. Parteibehauptungen 3.1.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, sie habe sämtliche ihrer vertraglichen Leistungen ausgeführt (Klage Rz. 6, 18 und 21). Nach Abschluss der Baumeisterarbeiten sei dies der Bauleitung (beklagtische Streitberufene) mitgeteilt worden, diese habe die Baumeisterarbeiten begutachtet und nichts beanstandet. Anschliessend habe sie die Schlussabrechnung verlangt (Replik Zu 15/d).