8. Mit Replik vom 13. September 2024 und Duplik vom 16. Oktober 2024 hielten die Parteien an ihren bisher gestellten Rechtsbegehren und Begründungen fest. Die beklagtische Streitberufene liess sich nicht mehr vernehmen. 9. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 nahm die Klägerin Stellung zur beklagtischen Duplik vom 16. Oktober 2024.