7.3. Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 lud der Vizepräsident und heutige Präsident auf den 20. Juni 2024 zu einer Instruktionsverhandlung mit informeller Parteibefragung und Vermittlungsgespräch vor und erliess die Beweisverfügung. -6- 7.4. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 20. Juni 2024 erklärte die beklagtische Streitberufene, dass sie zugunsten der Beklagten als Nebenintervenientin am Verfahren teilnehmen werde. 7.5. Die Klägerin und Beklagte schlossen anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 20. Juni 2024 einen Vergleich mit Widerrufsrecht, wovon die Beklagte mit Eingabe vom 16. Juli 2024 rechtzeitig Gebrauch machte.