4.2. Die klägerischen Arbeiten erfolgten vom Juli bis September 2023 (Klage Rz. 18), wobei die letzten Arbeiten am 25. und 28. September 2023 ausgeführt wurden (Klage Rz. 8). 4.3. Während der Bauarbeiten haben die Klägerin und Beklagte mehrere kleinere Zusatzwerkverträge abgeschlossen, was zu Zusatzkosten geführt hat (Klage Rz. 6).