Die Klägerin fordert gestützt auf die Schadensexpertise vom 4. Juli 2022 (KB 13) insgesamt Fr. 42'160.93. Die Schadensexpertise vom 4. Juli 2022 stellt jedoch für sich alleine noch keinen Beweis der Schadenshöhe dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Kostenschätzung. Für die Bestimmung der Schadenshöhe sind die effektiven Kosten und nicht, wie von der Klägerin fälschlicherweise behauptet, der Wert der Ersatzteile ausschlaggebend.