Versicherungsfalls und den Umfang des Anspruchs zu beweisen hat. Den Versicherer trifft die Beweislast für Tatsachen, die ihn zu einer Kürzung oder Verweigerung der vertraglichen Leistung berechtigen. Will bspw. der Versicherer eine betrügerische Anspruchsbegründung gemäss Art. 40 VVG geltend machen, muss er die wahrheitswidrige Darstellung von Fakten durch den Versicherten beweisen.