Eine Schadensversicherung liegt vor, wenn die Höhe der geschuldeten Zahlung von einer vom Versicherten erlittenen Vermögensbusse abhängt.31 Bei einer Schadensversicherung ist die Versicherungsleistung dazu bestimmt, einen Schaden ganz oder teilweise auszugleichen, der als Folge des versicherten Ereignisses eintritt und der eine selbständige Voraussetzung der Leistungspflicht und gleichzeitig das Kriterium für die Bemessung der Leistung ist.32