3.2. Rechtliches 3.2.1. Umfang der Versicherungsleistung Bei der Bestimmung des Umfangs der Versicherungsleistung ist zwischen der Schadens- und Summenversicherung zu unterscheiden.29 Es liegt in den Händen der Versicherungsunternehmen, in ihren AVB klar zu formulieren, ob eine bestimmte Versicherung als Summen- oder als Schadensversicherung gelten soll.30