Wenn überhaupt sei eine Zahlung von maximal Fr. 29'569.30 bewiesen (Antwort Rz. 67 c). Weiter würden die Dokumente der D._____ GmbH wesentliche Unstimmigkeiten aufweisen: Auf der Bestellbestätigung, dem Lieferschein und der Rechnung der D._____ GmbH (KB 15) fehlten die UID- Nummer der D._____ GmbH, die Mehrwertsteuernummer der D._____ GmbH, die Kundennummer sowie die Auftragsnummer. Die Unterlagen genügten den Ausführungen der Buchführungen bzw. des kaufmännischen Verkehrs nicht. Es werde deshalb bestritten, dass diese Belege einen Sachverhalt abbildeten, der sich tatsächlich realisiert habe (Antwort Rz. 67 d; KB 15).