Schlussvortrag Klägerin Ziff. 5). Die Klägerin sei auch der Meinung, sie müsse den selber herausgehandelten Rabatt der Beklagten nicht weitergeben, die sei auch nicht branchenüblich (Replik S. 19; Schlussvortrag Klägerin Ziff. 5 und 7; Stellungnahme S. 3).