14.4. Mit Verfügung vom 24. März 2025 setzte der Präsident den Parteien Frist zur Einreichung ihrer schriftlichen Schlussvorträge bis 4. April 2025. 14.5. Die Beklagte reichte ihren schriftlichen Schlussvortrag am 2. April 2025 ein. Die Klägerin folgte am 4. April 2025. 14.6. Mit Eingabe vom 9. April 2025 reichte die Beklagte ihre Kostennote ein. 14.7. Am 14. April 2025 reichte die Klägerin eine Stellungnahme zum schriftlichen Schlussvortrag der Beklagten ein. -5- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: