10.2. Da die D._____ GmbH innert Frist die von ihr einverlangten Urkunden nicht einreichte, wurde ihr mit Verfügung vom 3. Dezember 2024 eine Ordnungsbusse in Höhe von Fr. 300.00 auferlegt. 10.3. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2024 reichte die Klägerin innert erstreckter Frist die von ihr mit Verfügung vom 15. November 2024 einverlangten Urkunden ein. 11. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 überwies der Präsident die Streitsache an das Handelsgericht und gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt. -4-