6. Mit Klage vom 8. März 2024 (Postaufgabe: 8. März 2024) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin aus dem Schadenfall vom 30. Juni 2022 einen Betrag von Fr. 42'160.93 zuzüglich Zins von 5 % ab 30. Juni 2022 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."