Vertraglich hätten die Parteien eine Mindestdauer bis 30. Juni 2025 vereinbart. Da die Beklagte im Verfahren HOR.2021.36 bereits die Mietzinse und Schadenersatzansprüche bis Dezember 2021 anerkannt und bezahlt habe, mache die Klägerin vorliegend Schadenersatzansprüche in der Höhe der geschuldeten Mietzinse seit 1. Januar 2022 bis August 2023 geltend. Der vorliegend interessierende und geltend gemachte Nettomietzins für die Mietflächen und die beiden Parkplätze inkl. MwSt. belaufe sich auf Fr. 1'884.75 pro Monat (Fr. 1'650.00 + Fr. 100.00 + Fr. 134.75 [Mehrwertsteuer von 7.7 %]), was einer Gesamtforderung in Höhe von Fr. 37'695.00 (20 x Fr. 1'884.75) entspreche (Klage Rz.