gmbh sei zudem mit Onlinemarketing, einer Google-Ads Kampagne, einer Facebook- und Linkedln-Kampagne beauftragt worden. Die J._____ gmbh habe darüber hinaus Vermarktungsunterlagen und Inserate kreiert (Klage Rz. 25 - 29). Es hätten für die vorliegend interessierende Dauer immer wieder Kontaktaufnahmen und Besichtigungen der Mietflächen stattgefunden. Bis heute hätten die Mietflächen aber noch nicht wiedervermietet werden können. Die Interessenten hätten bis heute keinen Mietvertrag abgeschlossen, weil beispielsweise die Flächen oder der Mietzins für sie nicht gepasst hätten und/oder keine Klimatisierung vorhanden gewesen sei (Klage Rz. 30).