Die Rückgabe der Mietflächen sei am 1. Dezember 2020 erfolgt (Klage Rz. 20). Die Klägerin äussert, dass sie trotz intensiver Suchbemühungen seit dem Auszug der Beklagten die streitgegenständlichen Mietflächen inkl. der zwei Parkplätze bis heute nicht habe weitervermieten können (Klage Rz. 23). Bis April 2022 habe die H._____ AG die Vermarktung der Flächen übernommen. Dabei seien die Mietflächen auf verschiedenen Portalen und auf der Website der H._____ AG inseriert worden.