2. Es sei die Klägerin für berechtigt zu erklären, die bei der F._____ AG, T._____, auf dem Mieterkautionssparkonto Nr. I, lautend auf den Namen der Beklagten (früher: E._____ AG), angelegte Mieterkaution (inklusive aufgelaufener Zinsen) vollumfänglich unter Anrechnung an den Betrag gemäss Ziff. 1 hiervor zu beziehen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung wurde ausgeführt, es handle sich um Ansprüche gestützt auf ein beendetes Mietverhältnis betreffend Geschäftsräume in der Liegenschaft S-Strasse B, R._____.