5. Mit Klage vom 18. Dezember 2023 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 38'371.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 15. Oktober 2022 auf den Betrag von CHF 37'695.00, zuzüglich Zins zu 5 % seit 27. Mai 2022, eventualiter seit 20. September 2023 auf den Betrag von CHF 676.00 zu bezahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Klageerweiterung beziehungsweise des Nachklagerechts;